Lebensmittel einkaufen

Allgemeine Kennzeichnungen – Was muss auf dem Etikett stehen?

Bei Lebensmitteln in Dosen, Flaschen, Schalen oder Kartons sind Verbraucher und Verbraucherinnen auf Informationen auf der Verpackung angewiesen. Gesetzlich vorgeschrieben ist u. a. die Angabe der Bezeichnung des Lebensmittels, des Verzeichnisses der Zutaten, des Mindesthaltbarkeits- oder des Verbrauchsdatums. Außerdem sind Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer sowie Preis- und Mengenangaben auf der Verpackung zu finden. Diese Angaben müssen gut sichtbar, deutlich lesbar, unverwischbar und leicht verständlich auf der Verpackung oder auf einem an der Verpackung befestigten Etikett stehen. Sowohl für verpackte wie unverpackte Lebensmittel gibt es rechtliche Vorgaben zur Kennzeichnung.

Lebensmittel-Informationsverordnung

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht vorgegeben, sodass einheitliche Maßstäbe in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Die EU-Verordnung Nr. 1169/2011 trat im Jahr 2011 in Kraft, die Vorgaben der Verordnung gelten größtenteils seit 2014. Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die Lebensmittel, die sie verzehren, in geeigneter Weise informiert werden. Neue Kennzeichnungsvorschriften, wie etwa die Einführung einer Mindestschriftgröße, die Kennzeichnung von Imitaten und Allergenen, sollen es erleichtern, die richtige Auswahl zu treffen und sich ausgewogen zu ernähren. Mehr dazu hier

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